Beurkundungen Unterhalt
Bei der Beurkundung des Unterhalts erklärt die unterhaltspflichtige Person schriftlich gegenüber ihrem Kind, dass sie den Unterhalt leisten wird. Die öffentliche Beurkundung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen kann bei jedem Jugendamt im Bundesgebiet erfolgen.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Bauer Sachbearbeiterin | 09371 501-247 | 09371 501-79203 | |
Frau Löhr Sachbearbeiterin | 09371 501-206 | 09371 501-79203 | |
Frau Pechtl Sachbearbeiterin | 09371 501-233 | 09371 501-79203 | |
Frau Speth Sachbearbeiterin | 09371 501-236 | 09371 501-79203 | |
Kontaktinformationen:
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Buchstabe | Name Sachbearbeiterin | Durchwahl |
A - F | Stefanie Speth | - 236 |
G - K | Christine Bauer | - 247 |
L - R | Susanne Löhr | - 206 |
S - Z | Tanja Pechtl | - 233 |
Weitere Informationen:
Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann eine Unterhaltsverpflichtung nicht in eigener rechtlicher Verantwortung übernehmen. Er bedarf hierzu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Urkundsperson prüft bei der Vornahme der öffentlichen Beurkundung nicht, ob der vom Verpflichtungswilligen zugestandene Unterhalt angemessen ist.Notwendige Unterlagen:
Personalausweis, ReisepassEntstehende Kosten:
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.Merkblätter:
Rechtsvorschriften:
Informationen des BayernPortals: